G.   Dreimonatiger Schüleraustausch
2.2012
Richtlinien für den dreimonatigen Schüleraustausch zwischen dem Colegio Suizo de Santiago und der Schweiz
  1. Pro Jahr können im Maximum 3-4 Schüler/-innen in einen dreimonatigen Austausch ge­schickt werden. Das verkleinert den Aufwand, macht es leichter, die Schüler/-innen in Santiago unterschiedlichen Klassen zuzuteilen und so zu erreichen, dass sie sich besser integrieren müssen. Auch in der Schweiz wird es bei einer geringe­ren Zahl besser möglich sein, von den Austauschschüler/-innen zu verlangen, dass sie die nachfolgenden Kriterien erfüllen und bereit sind, sich an die Richtlinien zu halten.

  2. über Gesuche von Schüler/-innen, die im Einverständnis mit ihren Eltern um einen dreimonatigen Austausch nachsuchen, entscheidet das Colegio Suizo bzw. das schweizerische Gymnasium aufgrund einer Empfehlung des betreffenden Lehrerkol­legiums. Für eine Empfehlung sind gute Sprachkenntnisse ausschlagge­bend: Schüler/-innen des Colegio Suizo sollten im Fach Deutsch, Schüler/-innen der Schweizer Gymnasien im Fach Spanisch mindestens die Note 5.0 aufweisen. Der Durchschnitt der übrigen Fächer sollte ebenfalls über dem Klassendurchschnitt liegen. über Ausnahmen entscheidet die Direktion der jeweiligen Schule, wobei etwas geringere Leistungen und Sprachkenntnisse mit einer sehr posi­tiven Arbeitshaltung und einer guten Sozialkompetenz wettgemacht werden können (in Santiago stützt sich die Direktion dabei auf den Entscheid des Lehrerkollegiums).

  3. Der Unterricht an der Austauschschule ist während mindestens acht Wochen regel­mässig zu besuchen. Für die Schweizer Austauschschüler in Chile beginnt der achtwöchige Schulbesuch mit dem Ende der Winterferien nach Mitte Juli und dauert bis Mitte oder Ende September. In der Schweiz beginnt der Schulbesuch für die chilenischen Schüler im Januar, ebenfalls nach Abschluss der Winterferien, und dauert je nach Länge der Sportferien bis anfangs oder Mitte März.

  4. Die Direktion der Austauschschule bestätigt den regelmässigen Schulbesuch und informiert auch über die erbrachten Leistungen (Arbeiten, Noten). Die Austauschschule schickt die Bestätigung an die für den Austausch verantwortliche Person in der Schweiz, die diese an die betreffende Schule weiterleitet.

  5. Die Gymnasien in der Schweiz stellen für die Austauschschüler/-innen einen besonde­ren Stundenplan für Fächer, die in Chile nicht unterrichtet werden, zusammen, z.B. während dem Französisch- oder Lateinunterricht. In Santiago werden die Austausch­schüler/-innen ihrem Jahrgang entsprechend einer Klasse zugeteilt. Am Unterricht der Fächer auf Deutsch können sie teilnehmen oder in dieser Zeit individuell an vom Stammgymnasium mitgebrachten Aufgaben (z.B. Französisch oder Maturaarbeit) arbeiten.

  6. Für das Wohlergehen und die Sicherheit der Austauschschüler/-innen sind die Gastel­tern verantwortlich. Da die Schüler/-innen die Gegebenheiten und möglichen Gefahren im Gastland kaum kennen, haben sie die Ratschläge und Anweisungen der Gastel­tern – gleichgütig ob sie bereits volljährig sind oder nicht – zu befolgen.

  7. In Chile sind längere Ausflüge und Reisen vor Schulbeginn im Juli, während den „Dieciocho-Ferien“ oder am Ende des Aufenthaltes einzuplanen. Grössere Fahrten soll­ten die schweizerischen Austauschschüler nie allein unternehmen und den Gast­el­tern einen Reiseplan hinterlassen, damit sie in Notfällen jederzeit erreicht werden können. In der Schweiz, wo die räumlichen Verhältnisse kleiner sind, sind Reisen an Wochenenden, während den Sportferien oder auch am Ende der achtwöchigen Schulzeit einzuplanen. Auch hier sind die Gasteltern über die Reisepläne und die Aufenthaltsorte zu informieren.

  8. Reisen in die Nachbarländer der Schweiz und Chiles sind grundsätzlich nur in Beglei­tung der Gasteltern oder ausnahmsweise auch in Begleitung einer anderen erfahre­nen, erwachsenen Person zulässig.

  9. Die Austauschschüler/-innen haben sich den Gepflogenheiten in der Gastfamilie und der Austauschschule anzupassen. Die Gasteltern erhalten ein Merkblatt, in dem sie auf die besonderen Gegebenheiten aufmerksam gemacht werden. Bei Problemen können sich Austauschschüler und Gasteltern an eine für den Schülerautausch verantwortliche Kontaktperson wenden. In der Schweiz ist:
    Herr Bruno Günter, Thal SG, Tel: 071 880 07 66
    E-Mail: biguenter@sunrise.ch, der verantwortliche Ansprechpartner.
    In Chile bezeichnet die Direktion des Colegio Suizo eine verantwortliche Kontaktperson, z.B. einen Klassenlehrer bzw. eine Klassenlehrerin. Vorteilhaft wäre sicher, wenn die Kontaktperson über eine gewisse Zeit die gleiche bleiben würde.

  10. Vor der definitiven Erlaubnis zum Austausch unterschreiben
    • die betroffenen Schüler/-innen, dass sie die Richtlinien für den Schüleraustausch zur Kenntnis genommen haben und auch bereit sind diese einzuhalten;
    • die Eltern, dass sie die Richtlinien zur Kenntnis genommen haben und mit den Regelungen einverstanden sind;
    • die Direktoren der entsprechenden Schulen, dass die Schüler/-innen empfohlen sind bzw. die Notendurchschnitte erreicht haben und dass sie die Bestätigung über den regelmässigen Schulbesuch und die erbrachten Leistungen erwarten.
10. Juni 2011

Der Direktor des CSS       Der Präsident Verein Pro-CSS

Fritz Lingenhag                  Max Mathys