|
G. Dreimonatiger Schüleraustausch
2.2012
Richtlinien für den dreimonatigen Schüleraustausch zwischen dem
Colegio Suizo de Santiago und der Schweiz
- Pro Jahr können im Maximum 3-4 Schüler/-innen in einen
dreimonatigen Austausch geschickt werden. Das verkleinert
den Aufwand, macht es leichter, die Schüler/-innen in Santiago
unterschiedlichen Klassen zuzuteilen und so zu erreichen, dass
sie sich besser integrieren müssen. Auch in der Schweiz wird es
bei einer geringeren Zahl besser möglich sein, von den
Austauschschüler/-innen zu verlangen, dass sie die nachfolgenden
Kriterien erfüllen und bereit sind, sich an die Richtlinien zu halten.
- über Gesuche von Schüler/-innen, die im Einverständnis mit ihren
Eltern um einen dreimonatigen Austausch nachsuchen, entscheidet das
Colegio Suizo bzw. das schweizerische Gymnasium aufgrund einer
Empfehlung des betreffenden Lehrerkollegiums. Für eine Empfehlung
sind gute Sprachkenntnisse ausschlaggebend: Schüler/-innen des
Colegio Suizo sollten im Fach Deutsch, Schüler/-innen der Schweizer
Gymnasien im Fach Spanisch mindestens die Note 5.0 aufweisen.
Der Durchschnitt der übrigen Fächer sollte ebenfalls über dem
Klassendurchschnitt liegen. über Ausnahmen entscheidet die Direktion
der jeweiligen Schule, wobei etwas geringere Leistungen und
Sprachkenntnisse mit einer sehr positiven Arbeitshaltung und einer
guten Sozialkompetenz wettgemacht werden können (in Santiago stützt
sich die Direktion dabei auf den Entscheid des Lehrerkollegiums).
- Der Unterricht an der Austauschschule ist während mindestens acht
Wochen regelmässig zu besuchen. Für die Schweizer Austauschschüler
in Chile beginnt der achtwöchige Schulbesuch mit dem Ende der
Winterferien nach Mitte Juli und dauert bis Mitte oder Ende September.
In der Schweiz beginnt der Schulbesuch für die chilenischen Schüler
im Januar, ebenfalls nach Abschluss der Winterferien, und dauert je
nach Länge der Sportferien bis anfangs oder Mitte März.
- Die Direktion der Austauschschule bestätigt den regelmässigen
Schulbesuch und informiert auch über die erbrachten Leistungen
(Arbeiten, Noten). Die Austauschschule schickt die Bestätigung
an die für den Austausch verantwortliche Person in der Schweiz,
die diese an die betreffende Schule weiterleitet.
- Die Gymnasien in der Schweiz stellen für die Austauschschüler/-innen
einen besonderen Stundenplan für Fächer, die in Chile nicht unterrichtet
werden, zusammen, z.B. während dem Französisch- oder Lateinunterricht.
In Santiago werden die Austauschschüler/-innen ihrem Jahrgang entsprechend
einer Klasse zugeteilt. Am Unterricht der Fächer auf Deutsch können sie
teilnehmen oder in dieser Zeit individuell an vom Stammgymnasium
mitgebrachten Aufgaben (z.B. Französisch oder Maturaarbeit) arbeiten.
- Für das Wohlergehen und die Sicherheit der Austauschschüler/-innen
sind die Gasteltern verantwortlich. Da die Schüler/-innen die Gegebenheiten
und möglichen Gefahren im Gastland kaum kennen, haben sie die Ratschläge
und Anweisungen der Gasteltern – gleichgütig ob sie bereits volljährig
sind oder nicht – zu befolgen.
- In Chile sind längere Ausflüge und Reisen vor Schulbeginn im Juli,
während den „Dieciocho-Ferien“ oder am Ende des Aufenthaltes einzuplanen.
Grössere Fahrten sollten die schweizerischen Austauschschüler nie allein
unternehmen und den Gasteltern einen Reiseplan hinterlassen, damit sie
in Notfällen jederzeit erreicht werden können. In der Schweiz, wo die
räumlichen Verhältnisse kleiner sind, sind Reisen an Wochenenden, während
den Sportferien oder auch am Ende der achtwöchigen Schulzeit einzuplanen.
Auch hier sind die Gasteltern über die Reisepläne und die Aufenthaltsorte zu informieren.
- Reisen in die Nachbarländer der Schweiz und Chiles sind grundsätzlich
nur in Begleitung der Gasteltern oder ausnahmsweise auch in Begleitung
einer anderen erfahrenen, erwachsenen Person zulässig.
- Die Austauschschüler/-innen haben sich den Gepflogenheiten in der
Gastfamilie und der Austauschschule anzupassen. Die Gasteltern erhalten
ein Merkblatt, in dem sie auf die besonderen Gegebenheiten aufmerksam
gemacht werden. Bei Problemen können sich Austauschschüler und Gasteltern
an eine für den Schülerautausch verantwortliche Kontaktperson wenden.
In der Schweiz ist:
Herr Bruno Günter, Thal SG, Tel: 071 880 07 66
E-Mail: biguenter@sunrise.ch, der verantwortliche Ansprechpartner.
In Chile bezeichnet die Direktion des Colegio Suizo eine verantwortliche
Kontaktperson, z.B. einen Klassenlehrer bzw. eine Klassenlehrerin.
Vorteilhaft wäre sicher, wenn die Kontaktperson über eine gewisse Zeit
die gleiche bleiben würde.
- Vor der definitiven Erlaubnis zum Austausch unterschreiben
- die betroffenen Schüler/-innen, dass sie die Richtlinien für den
Schüleraustausch zur Kenntnis genommen haben und auch bereit sind diese einzuhalten;
- die Eltern, dass sie die Richtlinien zur Kenntnis genommen haben
und mit den Regelungen einverstanden sind;
- die Direktoren der entsprechenden Schulen, dass die Schüler/-innen
empfohlen sind bzw. die Notendurchschnitte erreicht haben und dass sie
die Bestätigung über den regelmässigen Schulbesuch und die erbrachten Leistungen erwarten.
10. Juni 2011
Der Direktor des CSS Der Präsident Verein Pro-CSS
Fritz Lingenhag Max Mathys
| | |